Ersterfassung und Monitoring in Europäischen Vogelschutzgebieten
Im Jahr 1979 verabschiedeten die Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine langfristig wirkende Richtlinie - die Europäische Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG). Ziel dieser Verpflichtung ist vor allem der Schutz ausgewählter Vogelarten, darüber hinaus aber auch der Schutz der gesamten europäischen Vogelwelt. Im Vordergrund steht dabei die Sicherung von Gebieten, die im Jahresverlauf der Vermehrung, der Mauser oder als Überwinterungsgebiete dienen. Hinzu kommen Feuchtgebiete, in denen oft bedeutsame Anzahlen verschiedener Arten rasten. Bei der Gebietsauswahl müssen europaweit insbesondere ca. 200 Vogelarten beachtet werden, die im Anhang I der Richtlinie aufgeführt sind.
Nach einer anfänglichen Ausweisung von 20 EU-Vogelschutzgebieten, auch SPA (Special Protection Areas) genannt, wurde im Jahr 2007 eine große Zahl weiterer sächsischer Vogelschutzgebiete an die EU gemeldet. Insgesamt gibt es nun 77 solcher Gebiete, welche 13,6 % unserer Landesfläche einnehmen. An den Vorabeiten für die Nachmeldung wirkte die Vogelschutzwarte Neschwitz – in Zusammenarbeit mit vielen ehrenamtlichen Vogelkundlern – mit.
In Sachsen finden über 100 Brutvogelarten bei der Gebietsauswahl Berücksichtigung, neben den Anhang-I-Arten der Vogelschutzrichtlinie vor allem auch Arten der Kategorien 1 und 2 der Roten Liste. Die Vorkommen dieser Arten in den Vogelschutzgebieten wurden im Rahmen einer Ersterfassung ermittelt, an der unter Leitung der Sächsischen Vogelschutzwarte zahlreiche Ornithologen im Lande mitwirkten. Um den Berichtspflichten gegenüber der EU nachkommen zu können, muß in regelmäßigen Zeitabständen über die Bestandssituation der relevanten Vogelarten und den Gebietszustand berichtet werden. Dazu ist eine einheitliche und wiederholbare Erfassungsmethodik notwendig. Die Sächsische Vogelschutzwarte ist vom Freistaat Sachsen mit der Betreuung, Durchführung und Auswertung dieses SPA-Monitorings beauftragt worden. Sie wird dabei auch künftig auf die qualifizierte Mitarbeit der ehrenamtlichen Vogelkundler nicht verzichten können.
In Sachsen vorkommende Arten des Anhangs I der EU-Vogelschutzrichtlinie:
Rohrdommel | Wanderfalke | Rauhfußkauz |
Zwergdommel | Würgfalke | Ziegenmelker |
Weißstorch | Auerhuhn | Eisvogel |
Schwarzstorch | Birkhuhn | Grauspecht |
Singschwan | Kranich | Schwarzspecht |
Moorente | Kleine Ralle | Mittelspecht |
Rotmilan | Tüpfelralle | Heidelerche |
Schwarzmilan | Wachtelkönig | Brachpieper |
Seeadler | Stelzenläufer | Neuntöter |
Fischadler | Schwarzkopfmöwe | Blaukehlchen |
Wespenbussard | Flussseeschwalbe | Sperbergrasmücke |
Rohrweihe | Zwergseeschwalbe | Halsbandschnäpper |
Kornweihe | Uhu | Zwergschnäpper |
Wiesenweihe | Sperlingskauz | Ortolan |
Weitere Informationen: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft